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   OVG Schleswig-Holstein, 25.11.1993 - 1 L 53/92   

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OVG Schleswig-Holstein, 25.11.1993 - 1 L 53/92 (https://dejure.org/1993,7274)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25.11.1993 - 1 L 53/92 (https://dejure.org/1993,7274)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25. November 1993 - 1 L 53/92 (https://dejure.org/1993,7274)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 8 A 22/91
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.11.1993 - 1 L 53/92
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 14.11.1991 - 4 C 1.91

    Verwaltungsprozessrecht: Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.11.1993 - 1 L 53/92
    Ob ein unbebautes Grundstück, das sich an einen Bebauungszusammenhang anschließt, diesen Zusammenhang fortsetzt oder ihn unterbricht, hängt davon ab, inwieweit nach der maßgeblichen Betrachtungsweise der Verkehrsauffassung die aufeinanderfolgende Bebauung trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit bzw. Zusammengehörigkeit vermittelt (siehe dazu zusammenfassend BVerwG, Urt. v. 14.11.1991 - 4 C 1.91 -, BRS 52 Nr. 146; siehe auch BVerwG, Urt. v. 03.03.1972 - IV C 4.69 -, DVBl. 1972, 684).
  • BVerwG, 03.03.1972 - IV C 4.69

    Minigolfanlage im Außenbereich; Nachbarschutz als öffentlicher Belang

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.11.1993 - 1 L 53/92
    Ob ein unbebautes Grundstück, das sich an einen Bebauungszusammenhang anschließt, diesen Zusammenhang fortsetzt oder ihn unterbricht, hängt davon ab, inwieweit nach der maßgeblichen Betrachtungsweise der Verkehrsauffassung die aufeinanderfolgende Bebauung trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit bzw. Zusammengehörigkeit vermittelt (siehe dazu zusammenfassend BVerwG, Urt. v. 14.11.1991 - 4 C 1.91 -, BRS 52 Nr. 146; siehe auch BVerwG, Urt. v. 03.03.1972 - IV C 4.69 -, DVBl. 1972, 684).
  • BVerwG, 12.10.1973 - IV C 3.72

    Erforderlichkeit eines Bebauungsplans bei einer Erschließungsanlage an der Grenze

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.11.1993 - 1 L 53/92
    Die sich ihr anschließenden selbständigen Flächen gehören zum Außenbereich (BVerwG, Urt. v. 12.10.1973 - IV C 3.72 -, BauR 1974, 41).
  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.11.1993 - 1 L 53/92
    Die Abgrenzung dieser drei Bereiche ist negativ vorzunehmen, so daß Außenbereich danach alles ist, was außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes i.S.d. § 30 BauGB und außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile i.S.d. § 34 BauGB liegt (vgl. BVerwG, Urt. v. 01.12.1972 - IV C 6.71 -, BVerwGE 41, 227).
  • BVerwG, 29.11.1974 - IV C 10.73

    Unbeplanter Innenbereich; Abgrenzung zum Außenbereich; Bodenrechtlich relevanter

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.11.1993 - 1 L 53/92
    Die Rechtsprechung nennt hierfür als Beispiele, daß etwa ein Graben, ein Geländeeinschnitt, ein Fluß oder eine Straße den Bebauungszusammenhang begrenzen können (siehe BVerwG, Urt. v. 29.11.1974 - IV C 10.73 -, DVBl. 1975, 509; siehe auch die Beispiele bei Ernst/Zinkahn/Bielenberg, aaO; siehe zu einer Geländekante auch Urt. des Senates v. 11. August 1993 - 1 L 24/92 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.08.1993 - 1 L 24/92

    Berufung gegen die Verpflichtung zur Erteilung eines positiven Bauvorbescheids

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.11.1993 - 1 L 53/92
    Die Rechtsprechung nennt hierfür als Beispiele, daß etwa ein Graben, ein Geländeeinschnitt, ein Fluß oder eine Straße den Bebauungszusammenhang begrenzen können (siehe BVerwG, Urt. v. 29.11.1974 - IV C 10.73 -, DVBl. 1975, 509; siehe auch die Beispiele bei Ernst/Zinkahn/Bielenberg, aaO; siehe zu einer Geländekante auch Urt. des Senates v. 11. August 1993 - 1 L 24/92 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.10.2009 - 1 LA 44/09

    Abgrenzung; Außenbereich; Bebauungszusammenhang; Fluss; Herandrücken;

    Ein Grundstück am Rande eines Ortsteils liegt daher in aller Regel nicht innerhalb des Bebauungszusammenhanges (s. dazu die [auch vom Kläger zitierten] Urteile des Senats v. 20.04.1994, 1 L 127/92, sowie vom 25.11.1993, 1 L 53/92; ferner Urteil des Senats vom 22.04.1993, 1 L 37/92, SchlHA 1993, 189; jew. m. w. N.).

    Ein Knick ist ein typischer und geschützter (§ 15 b LNatSchG) Bestandteil der freien Landschaft in Schleswig-Holstein, so dass er grundsätzlich keine an eine Bebauung "herandrückende" Wirkung haben kann (Urt. des Senats v. 21.09.2006, 1 LB 112/05. NordÖR 2007, 119; zuvor schon: Urt. v. 25.11.1993, a.a.O.; bei Juris Tz. 34 und 35).

  • VG Cottbus, 14.09.2018 - 6 K 577/14

    Erhebung eines Schmutzwasseranschlussbeitrages

    Der Bebauungszusammenhang endet grundsätzlich mit der letzten Bebauung (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 2. August 2001 - 4 B 26/01 -, juris Rn. 7; Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. Februar 2014 - 2 A 1295/13 -, juris Rn. 14; Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 25. November 1993 - 1 L 53/92 -, juris Rn. 32), wobei hiermit nicht jede bauliche Anlage im Sinne von § 29 Abs. 1 BauGB gemeint ist.
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.01.1997 - 1 L 170/96

    Ersatzgebäude; Behelfsheim

    Die Rechtsprechung nennt hierfür als Beispiel, daß etwa ein Graben, ein Geländeeinschnitt, ein Fluß oder eine Straße den Bebauungszusammenhang begrenzen können (siehe BVerwG, Urt. v. 29.11.1974 - IV C 10.73 -, BRS 28 Nr. 28; siehe auch die Beispiele bei Zinkahn, a.a.O.; siehe zu einer Geländekante auch Urt. d. Senates v. 11.08.1993 - 1 L 24/92 verneinend zu einem Knick Urt. d. Senates v. 25.11.1993 - 1 L 53/92 - zum Nebeneinander von Bebauung und Dünengelände Urt. d. Senates v. 04.09.1996 - 1 L 191/95 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.09.1996 - 1 L 191/95

    Gültigkeitsdauer; Bauvorbescheid; Baugenehmigung; Gerichtlicher Vergleich

    Die Rechtsprechung nennt hierfür als Beispiele, daß etwa ein Graben, ein Geländeeinschnitt, ein Fluß oder eine Straße den Bebauungszusammenhang begrenzen können (siehe BVerwG, Urt. v. 29.11.1974 - IV C 10.73 -, BRS 28 Nr. 28; siehe auch die Beispiele bei Zinkahn, a.a.O.; siehe zu einer Geländekante auch Urt. d. Senates v. 11.08.1993 - 1 L 24/92 - und verneinend zu einem Knick Urt. d. Senates v. 25.11.1993 - 1 L 53/92 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.11.1995 - 1 L 56/95

    Dokumentenbestätigung; Bebauungsplan; Ausfertigung; Innenbereich; Außenbereich;

    Die Rechtsprechung nennt hierfür als Beispiele, daß etwa ein Graben, ein Geländeeinschnitt, ein Fluß oder eine Straße den Bebauungszusammenhang begrenzen können (siehe BVerwG, Urt. v. 29.11.1974 - IV C 10.73 -, BRS 28 Nr. 28; siehe auch die Beispiele bei Zinkahn, aa0; siehe zu einer Geländekante auch Urt. des Senates v. 11.08.1993 - 1 L 24/92 - u. zu einem Knick verneinend Urt. des Senates v. 25.11.1993 - 1 L 53/92 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.08.1994 - 1 L 143/93

    Planungsrecht; Außenbereich; Schafhaltung; Privilegierung; Freizeitbeschäftigung

    Selbst dann, wenn die genannte Bebauung an der Ostseite des Weges B. als Ortsteil i.S.v. § 34 BauGB zu beurteilen wäre und auch das südlich an das Grundstück des Klägers angrenzende Flurstück ... mit Teil dieser zusammenhängenden Bebauung wäre, liegt das Grundstück des Klägers nicht innerhalb dieses Ortsteiles, sondern - schon als Teil des Außenbereiches - am Rande des Ortsteiles, da ein Bebauungszusammenhang regelmäßig mit der letzten vorhandenen Bebauung endet (siehe dazu Zinkahn in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Kommentar, Loseblattausgabe, § 19 Rdnr. 28; siehe auch Urt. d. Senates v. 25. November 1993 - 1 L 53/92 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.12.1996 - 1 L 264/95
    Die Rechtsprechung nennt hierfür als Beispiele, daß etwa ein Graben, ein Geländeeinschnitt, ein Fluß oder eine Straße den Bebauungszusammenhang begrenzen können (s. BVerwG, Urt. v. 29.11.1974 - IV C 10.73 -, BRS 28 Nr. 28; s.a. die Beispiele bei Zinkahn, aaO; s. zu einer Geländekante auch Urt. d. Senates v. 11.08.1993 - 1 L 24/92 - verneinend zu einem Knick Urt. d. Senates v. 25.11.1993 - 1 L 53/92 - zum Nebeneinander von Bebauung und Dünengelände, Urt. d. Senates v. 04.09.1996 - 1 L 191/95 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.07.1994 - 1 L 133/93

    Splittersiedlung; Freie Landschaft; Natürliche Eigenart der Landschaft;

    In einer früheren Entscheidung hat der Senat in der Bebauung eines Hanggeländes über die vorhandene Bebauung hinaus eine Beeinträchtigung des öffentlichen Belanges der Erhaltung der natürlichen Eigenart der Landschaft gesehen (Urt. v. 25.11.1993 - 1 L 53/92 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.05.1994 - 1 L 16/93

    Bebauungsplan; Innenbereich; Außenbereich; Grünfläche

    (BVerwG, Urt. v. 29.11.1974 - IV C 10/73 -, DVBl. 1975, S. 509; Urt. d. Senats v. 22.04.1993 - 1 L 37/92 -, Schl.-Holst. Anz. 1993, S. 189; sowie v. 25.11.1993 - 1 L 53/92 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.02.1994 - 1 L 154/92

    Gemeinde; Flächennutzungsplan; Abwägungsfehler

    Der Senat muß deshalb auch nicht näher auf die Frage eingehen, ob die Teilfläche 2 bei einer bauplanungsrechtlichen Beurteilung als dem Innenbereich (§ 34 BauGB) zugehörig zu beurteilen ist oder ob sie Teil des Außenbereiches (§ 35 BauGB) ist (vgl. zu den allgemeinen Grundsätzen dieser Abgrenzung z. B. Urt. d. Senats v. 22.04.1993 - 1 L 37/92 -, Die Gemeinde 1993, 323 und Urt. v. 11.08.1993 - 1 L 24/92 - zuletzt Urt. v. 25.11.1993 - 1 L 53/92 -).
  • VG Schleswig, 17.06.2016 - 8 A 197/15

    Verpflichtung zur Erteilung eines Bauvorbescheids

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